Leistung · §14a EnWG

§14a EnWG sicher umsetzen.

Wärmepumpen, Wallboxen und Speicher netzorientiert steuern: Wir bringen die Prozesse, Datenflüsse und die Abrechnung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen regelkonform in Ihr Haus – inklusive der BNetzA-Festlegungen.

Worum es geht

Warum §14a mehrere Abteilungen betrifft.

§14a EnWG erlaubt Netzbetreibern, steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Engpass netzorientiert zu reduzieren – im Gegenzug für reduzierte Netzentgelte. Das berührt Technik, Netzwirtschaft, Abrechnung und IT zugleich.

Wer das isoliert angeht, riskiert Insellösungen und Nacharbeit. Wir setzen §14a durchgängig um – von der Anmeldung steuerbarer Einrichtungen über die Steuerung bis zur korrekten Abrechnung der gewählten Netzentgelt-Module.

Was wir tun

Unser Leistungsumfang.

Netzorientierte Steuerung

Konzept und Umsetzung des Dimmens steuerbarer Einrichtungen.

Anmeldung & IBN

Prozesse für Anmeldung und Inbetriebnahme sauber aufgesetzt.

Netzentgeltreduzierung

Module 1, 2 und 3 korrekt abgebildet und abgerechnet.

CLS-Steuerung

Steuern über das Smart Meter Gateway (CLS-Kanal).

Marktkommunikation

Datenaustausch und Prozessbezug zur MaKo.

BNetzA-Festlegungen

Umsetzung der einschlägigen Festlegungen in Ihre Systeme.

So gehen wir vor

Strukturiert statt aus dem Bauch.

01

Analyse

Wir klären Anwendungsfälle, betroffene Systeme und den Anpassungsbedarf.

02

Prozess & Technik

Wir setzen Steuerung, Anmeldung und CLS-Anbindung auf.

03

Abrechnung

Wir bilden die Netzentgelt-Module korrekt in der Abrechnung ab.

Ihr Nutzen

Was Sie davon haben.

Regelkonform

§14a sauber nach den BNetzA-Festlegungen umgesetzt.

Anschluss beschleunigt

Steuerbare Lasten lassen sich netzdienlich integrieren.

Abrechnungssicher

Reduzierte Netzentgelte korrekt und nachvollziehbar.

Einordnung

Pflicht für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Seit 2024 gilt §14a für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung – wir bringen Sie regelkonform in den Betrieb.

Für Netzbetreiber

FAQ

Häufige Fragen.

Für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung gilt §14a seit 2024. Den genauen Anwendungsfall klären wir mit Ihnen.
Der Netzbetreiber reduziert die Leistung im Bedarfsfall netzorientiert – technisch über die CLS-Schnittstelle des Smart Meter Gateways. Wir setzen die nötigen Prozesse und Anbindungen auf.

Nächster Schritt

Lassen Sie uns konkret werden.

Im kostenlosen Erstgespräch identifizieren wir die größten Hebel für Ihr Haus.

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