Markt & Trends5 Min. Lesezeitvon Bluu Energy

Dynamische Stromtarife (§41a EnWG)

Dynamische Tarife koppeln den Strompreis an die Börse. Für Lieferanten werden sie zur Pflicht – und brauchen die richtigen Voraussetzungen. Ein Überblick.

Was sind dynamische Stromtarife?

Bei einem dynamischen Tarif richtet sich der Strompreis nach dem aktuellen Börsenpreis – meist stündlich. Kunden können so Verbrauch in günstige Zeiten verschieben und von niedrigen Preisen profitieren.

Die Pflicht aus §41a EnWG

Größere Lieferanten müssen ihren Kunden dynamische Tarife anbieten. Das stärkt Flexibilität und Wettbewerb. Die genauen Schwellen und Fristen ergeben sich aus dem EnWG und sollten aktuell geprüft werden.

Was Lieferanten dafür brauchen

  • Intelligente Messsysteme – für die viertelstündliche Erfassung.
  • Systeme, die zeitvariable Preise abbilden und abrechnen.
  • Prozesse für Beschaffung und Marktkommunikation.

Chance statt Pflicht

Richtig umgesetzt sind dynamische Tarife mehr als eine Pflicht: Sie sind ein Angebot, mit dem sich Lieferanten differenzieren können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dynamische Tarife koppeln den Preis an die Strombörse.
  • §41a EnWG verpflichtet größere Lieferanten, sie anzubieten.
  • Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem beim Kunden.

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