Die GPKE, die „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität", regelt verbindlich, wie Lieferanten und Netzbetreiber die Belieferung von Stromkunden abwickeln: vom Lieferbeginn über den Wechsel bis zur Netznutzungsabrechnung. Seit dem 6. Juni 2025 gilt sie in grundlegend umgebauter Form, denn der technische Lieferantenwechsel muss seither an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden funktionieren.
Was die GPKE regelt und warum es sie gibt
Die GPKE ist eine Festlegung der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2006 (Az. BK6-06-009). Ihr Zweck: Im liberalisierten Strommarkt sollen alle Marktpartner dieselben Prozesse mit denselben Datenformaten und Fristen abwickeln, diskriminierungsfrei und massengeschäftstauglich. Ohne diese Standardisierung müsste jeder Lieferant mit jedem der rund 850 Verteilnetzbetreiber individuelle Abläufe vereinbaren.
Der Datenaustausch läuft über EDIFACT-Nachrichten, die seit April 2024 verpflichtend über den Übertragungsweg AS4 transportiert werden. Das Gas-Pendant ist GeLi Gas; beide Prozesswelten wurden über die Jahre stark harmonisiert. Mit dem Umbau zum 6. Juni 2025 wurde die GPKE-Prozessbeschreibung neu in vier Teile gegliedert, und die früher eigenständigen Marktprozesse für Einspeisestellen (MPES) sind vollständig in die GPKE integriert.
Die Kernprozesse im Überblick
- Lieferbeginn: Ein Lieferant meldet die Belieferung einer Marktlokation beim Netzbetreiber an.
- Lieferende: Die Belieferung wird beendet, etwa bei Auszug oder Wechsel.
- Kündigung: Der neue Lieferant kündigt im Auftrag des Kunden beim bisherigen Lieferanten.
- Ersatz- und Grundversorgung: Zuordnung von Marktlokationen ohne aktiven Liefervertrag.
- Stammdatenänderung: Namens-, Adress- oder Gerätedaten werden zwischen den Marktrollen synchron gehalten.
- Geschäftsdatenanfrage: Ein Marktpartner fragt Daten zu einer Marktlokation an, seit LFW24 mit einer Frist von einem Tag statt fünf.
- Netznutzungsabrechnung: Der Netzbetreiber rechnet die Netzentgelte gegenüber dem Lieferanten ab.
Jedem Prozess sind feste Nachrichtentypen zugeordnet. Die wichtigsten:
| Aufgabe | Nachrichtentyp |
|---|---|
| An-/Abmeldung, Stammdaten, Zuordnungen | UTILMD |
| Zählerstände und Lastgänge | MSCONS |
| Netznutzungsabrechnung und Zahlungsavis | INVOIC / REMADV |
| Geschäftsdatenanfrage, Bestellungen | ORDERS / ORDRSP |
| Kommunikationsdaten der Marktpartner | PARTIN |
| Quittungen und Fehlermeldungen | CONTRL / APERAK |
Die Zäsur: LFW24 seit dem 6. Juni 2025
Jahrelang galt für den Lieferantenwechsel die gesetzliche Obergrenze von drei Wochen. Diese Welt ist Geschichte. Mit der Festlegung BK6-22-024 vom 21. März 2024 hat die Bundesnetzagentur den beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel (LFW24) verordnet, produktiv seit dem 6. Juni 2025. §20a EnWG schreibt den technischen Wechsel in 24 Stunden spätestens ab dem 1. Januar 2026 gesetzlich vor.
Die Beschleunigung war kein bloßes Kürzen alter Fristen, sondern ein Redesign: Die Prozesse wurden modularer geschnitten, die Identifikation der Marktlokation läuft jetzt über einen synchronen API-Webdienst, rückwirkende An- und Abmeldungen sind abgeschafft, und das asynchrone Bilanzierungsmodell entfällt. Die Details vertieft der Beitrag zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel.
Der Lieferantenwechsel heute, Schritt für Schritt
- Identifikation Der neue Lieferant ermittelt die MaLo-ID der Marktlokation über den API-Webdienst des Netzbetreibers. Antwortfrist: zwei Stunden.
- Kündigung Der neue Lieferant kündigt im Auftrag des Kunden beim bisherigen Lieferanten; der bestätigt oder lehnt mit Grund ab.
- Anmeldung Die Anmeldung zur Netznutzung geht per UTILMD an den Netzbetreiber, mit nur noch einem Werktag Liefervorlauf.
- Prüfung und Zuordnung Der Netzbetreiber prüft, bestätigt und ordnet die Marktlokation dem neuen Lieferanten zu; der technische Wechsel wird ab 0:00 Uhr des folgenden Werktags wirksam.
- Abmeldung des Altlieferanten Der bisherige Lieferant erhält die Abmeldung und beendet Belieferung und Bilanzkreiszuordnung zum Stichtag.
- Messwerte Der Zählerstand zum Wechseltermin wird ermittelt oder rechnerisch gebildet und per MSCONS verteilt; darauf setzen Schlussrechnung und Netznutzungsabrechnung auf.
Alt gegen neu: die Fristen im Vergleich
| Merkmal | Bis 05.06.2025 | Seit 06.06.2025 (LFW24) |
|---|---|---|
| Technischer Wechselprozess | bis zu drei Wochen | 24 Stunden, an jedem Werktag |
| Liefervorlauf der Anmeldung | acht Werktage | ein Werktag |
| Identifikation der Marktlokation | asynchron per Anfrage, oft Klärfall | API-Webdienst, zwei Stunden Antwortfrist |
| Rückwirkende An-/Abmeldung | möglich und verbreitet | abgeschafft, nur Termine in der Zukunft |
| Geschäftsdatenanfrage | fünf Tage | ein Tag |
Warum Stammdatenqualität jetzt über den Prozess entscheidet
Jeder GPKE-Schritt setzt auf korrekten Stammdaten auf: MaLo-ID, Marktpartnerdaten, Bilanzkreis, Zählpunktdaten. Im alten Drei-Wochen-Regime ließen sich Fehler zwischendurch manuell ausbügeln. Im 24-Stunden-Takt gibt es dieses Zeitpolster nicht mehr: Eine fehlerhafte Anmeldung wird abgelehnt, der Wechsel platzt sichtbar, und der Kunde steht schlimmstenfalls in der Ersatzversorgung. Wie Sie Ablehnungen systematisch senken, zeigen die Beiträge zu APERAK-Clearingfällen und zur Stammdatenqualität.
Die GPKE war zwanzig Jahre lang ein Fristenwerk mit Puffer. Seit LFW24 ist sie ein Echtzeitprozess, der schlechte Daten sofort bestraft.
Häufige Fragen
Das Wichtigste in Kürze
- GPKE = Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität, Festlegung der Bundesnetzagentur seit 2006.
- Kernprozesse: Lieferbeginn, Lieferende, Kündigung, Stammdatenänderung, Netznutzungsabrechnung, abgewickelt per EDIFACT über AS4.
- Seit 06.06.2025 gilt LFW24: technischer Lieferantenwechsel in 24 Stunden an jedem Werktag, Liefervorlauf nur noch ein Werktag.
- MaLo-Identifikation läuft per API-Webdienst mit zwei Stunden Antwortfrist; rückwirkende An- und Abmeldungen sind abgeschafft.
- Die MPES sind seit 06.06.2025 vollständig in die GPKE integriert.