Marktkommunikation10 Min. Lesezeitvon Bluu Team

MaKo-Formatwechsel 01.10.2026: die letzten zwei Wochen

Zwei Wochen vor einem Formatwechsel lautet die Frage nicht mehr, ob alles fertig wird, sondern: Was muss fertig werden, damit am Stichtag nichts liegen bleibt? Zum 01.10.2026 gelten die mit BNetzA-Mitteilung Nr. 56 vom 01.04.2026 beschlossenen Formatstände verbindlich, eine Übergangsfrist nennt die Mitteilung nicht. Der Beitrag ordnet, was jetzt noch geht und wo es in SAP IS-U kippt. Stand: September 2026.

Was am Stichtag tatsächlich passiert

Ein Formatwechsel ist kein weicher Übergang. Ab dem 01.10.2026 prüft jeder Marktpartner eingehende Nachrichten gegen die neuen Versionsstände; wer dann noch eine UTILMD in der Vorversion sendet, bekommt eine Ablehnung statt einer Antwort. Daraus folgt eine Unterscheidung, die in der Hektik verschwimmt: Senden und Empfangen sind getrennte Risiken. Ein abgelehnter Ausgang fällt sofort auf, ein nicht verarbeiteter Eingang erst in der Klärfallliste.

Was eine Ablehnung kostet, steht im APERAK-Anwendungshandbuch 1.1. Nach Kapitel 1.4 gilt „eine gerechtfertigt abgelehnte Übertragungsdatei, und somit alle darin enthaltenen Geschäftsvorfälle, als dem Empfänger nicht zugegangen", bezogen auf „sämtliche sich ergebende rechtliche Folgewirkungen (etwa Fristeinhaltung, Fälligkeits- oder Verzugseintritt etc.)". Kapitel 1.5 sagt dasselbe für den einzelnen Geschäftsvorfall. Die gebündelte Tagesdatei ist damit das größte Einzelrisiko am Stichtag: in der Umstellungswoche kleiner bündeln.

Triage: drei Klassen statt einer Liste

Wer spät dran ist, braucht keine vollständige Liste, sondern eine Priorisierung entlang der eigenen Marktrolle. Diese Stände entscheiden am Stichtag über die Handlungsfähigkeit:

RolleWas mindestens auf dem neuen Stand laufen muss
LieferantUTILMD Strom AHB 2.2 / MIG S2.2 und Gas AHB 1.2 / MIG G1.2, MSCONS-Empfang (MIG 2.5 / AHB 3.2), APERAK-Verarbeitung (MIG 2.2 / AHB 1.1)
NetzbetreiberUTILMD in beiden Sparten, MSCONS-Versand, ORDERS / ORDRSP (MIG 1.4c / AHB 1.1b), Entscheidungsbaum-Diagramme 4.3
MessstellenbetreiberMSCONS MIG 2.5 / AHB 3.2, ORDERS / ORDRSP, UTILTS AHB 1.1 (Stand MIG 1.1e)
alleAllgemeine Festlegungen 6.1d, Regelungen zum Übertragungsweg 1.10 mit AS4-Profil 1.2, Regelungen zum Übertragungsweg AS4 2.6, Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, Codeliste der Konfigurationen 1.4, Codeliste der Verwendungszwecke 1.0 (Erstveröffentlichung)

Bevor Budget in AS4-Tests fließt: Das AS4-Profil 1.2 ändert mit den Änderungs-IDs 13030 bis 13033 nur Deckblatt und BSI-Referenzen, die Regelungen zum Übertragungsweg 1.10 mit 12491 und 12493 die Verweise auf TR-03116-4 und TR-02102-4. Kein Protokoll-Feature, sondern eine Aufgabe für Zertifikate und TLS-Stack.

Alles andere ist eine Kandidatenliste für „später": Reports, Sonderfall-Automatisierung und die vollständige Regressionsprüfung, die in zwei Wochen nicht zu leisten ist und die Leute bindet, die am Stichtag verfügbar sein müssen.

Eine Korrektur, weil der Punkt in vielen Planungen falsch herum steht: Die Kontaktsegmente des Absenders kommen nicht, sie gehen. Die UTILMD MIG Strom S2.2 streicht mit Änderungs-ID 27021 das CTA-Segment „Ansprechpartner" und das COM-Segment „Kommunikationsverbindung" aus SG2 und SG3, die MSCONS MIG 2.5 mit Änderungs-ID 26111 die Kontaktinformationen unter der MP-ID des Absenders. Wer sie vorsorglich gebaut hat, baut zurück. Erreichbar bleiben müssen Sie trotzdem: Die Allgemeinen Festlegungen 6.1d verlangen in Kapitel 2.14 gepflegte Kontaktdaten in der Codenummerndatenbank und eine Antwort „spätestens drei Werktage nach Kontaktaufnahme". Das entlastet die Testplanung, denn der Wegfall ist neben dem Versionseintrag die einzige inhaltliche Änderung der MSCONS MIG 2.5 gegenüber 2.4c.

Was in zwei Wochen realistisch noch geht

  1. Den Patchstand verifizieren statt annehmen. Die Frage ist nicht, ob der Dienstleister geliefert hat, sondern ob der Stand im Produktivsystem angekommen ist. Der Abgleich dauert Stunden und legt regelmäßig eine Lücke offen.
  2. Auch den Regelstand nachprüfen. Verbindlich ist nicht zwingend das PDF vom 1. April: Nach Kapitel 2.5.1 der Allgemeinen Festlegungen 6.1d werden später entdeckte Fehler als „Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrektur" veröffentlicht, und diese erlangen „ohne Konsultation sowie ohne Mitteilung der BNetzA Gültigkeit". Umzusetzen ist jeweils die zuletzt veröffentlichte; Kapitel 2.6 führt dafür mit Änderungs-ID 27042 den Historienstatus „Anpassung (TT.MM.JJJJ)" ein. Gleichen Sie vor dem Cutover gegen die Veröffentlichungsplattform ab, nicht gegen den eigenen Download.
  3. Den Eingang vor dem Ausgang testen. Nachrichten in neuer Version kommen ab dem Stichtag, ob Sie bereit sind oder nicht. Eine Testnachricht je Typ zeigt, ob Prüfung und Verarbeitung greifen.
  4. Eingrenzen und einen echten Partnertest fahren. Die mengenstärksten Nachrichtentypen der letzten Monate auswerten und genau diese mit einer Gegenpartei durchspielen, die selbst umgestellt hat. Ein Durchlauf sagt mehr als zwanzig Termine, von denen keiner zustande kommt.
  5. Den Rückfallplan aufschreiben. Wer vorher festlegt, wer eine Strecke stilllegt und welche Vorgänge manuell auflaufen dürfen, muss das am Stichtag nicht diskutieren.

Die Fallen liegen an der Nahtstelle, nicht im Format

Formatwechsel scheitern selten am Format, sondern an Vorgängen, die über den Stichtag hinweglaufen. Fünf Konstellationen aus IS-U-Landschaften:

  • Antworten auf Anfragen von vorgestern. Eine am 29.09. gesendete Anfrage wird am 02.10. beantwortet. Eine Regel, die dabei das Erstellungsdatum der Datei zum Anker macht, existiert nicht: Mitteilung Nr. 56 formuliert allein die Verbindlichkeit „ab dem 01.10.2026". Das UNB-Datum taugt dafür nicht, denn nach Kapitel 5 der Allgemeinen Festlegungen 6.1d bezeichnet es den Zeitpunkt, an dem „der Absender die Übertragungsdatei vorbereitete". Für Fristen zählt der Zugang: „Im Regelfall, in dem ein Übertragungsweg eingerichtet ist, ist das Zugangsdatum das für die Fristen relevante Datum" (Regelungen zum Übertragungsweg 1.10, Fußnote 5). Ihr System bedient also Vorgänge aus der alten Welt und antwortet im neuen Stand.
  • Die Ausgangsstrecke leerfahren. Nachrichten, die vor dem Stichtag erzeugt, aber erst danach übertragen werden, gehen im alten Stand hinaus. Wer die offenen IDocs vorher abarbeitet, spart sich die erste Klärfallwelle.
  • Customizing mit Gültigkeitszeitraum. Wo Einstellungen datumsabhängig gepflegt sind, entscheidet nicht der Patchstand, sondern der gesetzte Gültigkeitsbeginn. Ein Eintrag ab dem 01.11. sieht korrekt aus und greift am Stichtag trotzdem nicht.
  • Offene Klärfälle aus dem September. Sie werden im Oktober gegen die neuen Entscheidungsbaum-Diagramme bewertet. Ein großer Rückstand ist damit kein Mengenproblem mehr, sondern ein Bewertungsproblem. Details im Beitrag APERAK-Fehler verstehen.
  • Eine Strecke, die ersatzlos endet. Zum 01.10.2026 00:00 Uhr stellt der Übertragungsnetzbetreiber die Übermittlung der bilanzierten Energiemenge für profilbilanzierte Marktlokationen an den Netzbetreiber ein. Die Entscheidungsbaum-Diagramme 4.3 streichen dafür mit Änderungs-ID 70344 das Kapitel „AD: Bestellung der bilanzierten Menge beim ÜNB", die Prüfidentifikatoren-Übersicht 4.0 mit den Änderungs-IDs 26235 bis 26237 die drei Anwendungsfälle in ORDERS, ORDRSP und MSCONS. Hier scheitert kein Format, hier versiegt eine Quelle: Wer die Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom darauf aufsetzt, bekommt ab Oktober keinen Fehler, sondern keine Werte. Woher die Menge stattdessen kommt, ist vor dem Stichtag zu klären; die Änderungsbegründung verweist auf Anwendungshilfen der Verbände, eine Ersatzstrecke im Nachrichtenformat benennt sie nicht.

Wenn es doch schiefgeht, gilt Kapitel 1.3 des APERAK-Anwendungshandbuchs 1.1: Verantwortlich für die fristgerechte Übermittlung ist der Absender. Liegt die Ursache bei ihm, gelten beim Neuversand „die zum erneuten Sendedatum gültigen Bearbeitungs- bzw. Antwortfristen". Liegt sie beim Empfänger, muss dieser die ursprüngliche Datei verarbeiten, sie wird „als fristgerecht beim Empfänger eingetroffen behandelt". Deshalb ist der Eingang das teurere Risiko.

Wer spät dran ist, gewinnt nichts durch Vollständigkeit. Er gewinnt durch die Entscheidung, was am 1. Oktober laufen muss und was warten darf.

Der 1. Oktober und die Tage danach

Am Stichtag zählt Sichtbarkeit. Drei Kennzahlen reichen für den Anfang: die Zahl der fehlerhaft abgebrochenen Eingänge, die Zahl der Nachrichten, die den Ausgang nicht verlassen haben, und im Strom die Anerkennungsmeldungen je gesendetem Geschäftsvorfall.

Die dritte ist die unbequeme. Nach Kapitel 1.2 des APERAK-Anwendungshandbuchs 1.1 muss der Absender in der Sparte Strom „eine Anerkennungsmitteilung erhalten haben", um von ordnungsgemäßer Verarbeitung ausgehen zu können, technisch die APERAK mit BGM DE1001 = 312. Nur im Gas gilt Stille nach der Empfangsbestätigung als Erfolg. Ein Monitoring, das nur Fehler zählt, sieht im Strom eine stumm verschluckte Strecke nicht. Ablesbar ist das in den Monitoren der Datenaustauschprozesse, wie im Beitrag Marktkommunikation in SAP beschrieben.

Abgearbeitet wird in dieser Reihenfolge: fristgebundene Wechsel- und Anmeldeprozesse, dann Messwerte, zuletzt alles mit Abrechnungsbezug.

Zur Einordnung: Das Oktober-Release bringt keinen neuen Geschäftsprozess, wohl aber einen entfallenden, die ÜNB-Strecke aus dem vorigen Abschnitt. Welche Versionsstände gelten, steht im Beitrag MaKo-Release Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Formatstände aus BNetzA-Mitteilung Nr. 56 gelten ab 01.10.2026 verbindlich, ohne Übergangsfrist.
  • Eine gerechtfertigt abgelehnte Übertragungsdatei gilt mit allen enthaltenen Geschäftsvorfällen als nicht zugegangen, also kleiner bündeln.
  • Die Kontaktsegmente CTA und COM des Absenders werden entfernt, nicht eingeführt. Maßgeblich bleibt der Eintrag in der Codenummerndatenbank.
  • Zum 01.10.2026 00:00 Uhr endet die Übermittlung der bilanzierten Menge vom ÜNB an den Netzbetreiber. Der Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom fehlt damit eine Quelle, ohne dass ein Format scheitert.
  • Machbar bleiben: Patch- und Regelstand verifizieren, Eingang testen, mengenstärkste Vorgänge durchspielen, Rückfallplan schreiben.
  • Im Strom belegt erst die Anerkennungsmeldung per APERAK die Verarbeitung. Ein Monitoring, das nur Fehler zählt, übersieht eine stumme Strecke.

Häufige Fragen

Nein. Die Mitteilung Nr. 56 der Bundesnetzagentur vom 01.04.2026 formuliert: „Diese Versionen gelten für alle gemäß den Festlegungen zur Marktkommunikation umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer verbindlich ab dem 01.10.2026." Der einzige Vorbehalt lautet: „Etwaige abweichende Umsetzungstermine, die sich aus gesetzlichen Vorgaben oder aus Festlegungen der Bundesnetzagentur ergeben, bleiben unberührt." Ob eine Gegenpartei anfangs kulant reagiert, ist bilateral und kein Rechtsanspruch.
Mit den Typen, die Ihre Marktrolle handlungsfähig halten, und dort zuerst mit dem Empfang: für Lieferanten UTILMD und APERAK, für Netzbetreiber zusätzlich ORDERS / ORDRSP, für Messstellenbetreiber MSCONS und UTILTS.

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