Seit der Liberalisierung des Messwesens gibt es zwei Arten von Messstellenbetreibern. Der Unterschied ist mehr als Begriffskunde – er entscheidet über Rollout-Verantwortung und Geschäftschancen.
Zwei Rollen, ein Messwesen
Mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurde der Messstellenbetrieb für den Wettbewerb geöffnet. Seitdem unterscheidet man den grundzuständigen (gMSB) und den wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB).
Der grundzuständige MSB (gMSB)
Der gMSB ist automatisch zuständig, solange kein anderer MSB beauftragt wurde – in der Regel der Verteilnetzbetreiber. Er trägt die Grundverantwortung für den Rollout in seinem Netzgebiet und muss die gesetzlichen Pflichtquoten erfüllen.
Der wettbewerbliche MSB (wMSB)
Ein wMSB kann von Anschlussnehmern (z. B. Eigentümern) oder Anschlussnutzern (z. B. Mietern) frei beauftragt werden – auch über das eigene Netzgebiet hinaus. Das eröffnet Geschäftsmodelle, etwa rund um Mehrwertdienste und Messdaten.
| gMSB | wMSB | |
|---|---|---|
| Zuständigkeit | automatisch (Standard) | auf Beauftragung |
| Gebiet | eigenes Netzgebiet | netzübergreifend möglich |
| Rollout-Pflicht | ja (Quoten) | für übernommene Messstellen |
| Wer beauftragt | – | Anschlussnehmer/-nutzer |
Der Wechsel: WiM
Der Übergang einer Messstelle vom gMSB zu einem wMSB (oder zwischen wMSB) läuft über die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) – mit definierten Nachrichten und Fristen.
Die strategische Chance für Stadtwerke
Für Stadtwerke ist die Frage zentral: nur grundzuständig bleiben – oder als wMSB aktiv werden und Messstellen auch außerhalb des eigenen Netzes gewinnen? Beides hat Konsequenzen für Investitionen, IT und Personal. Es ist eine echte Make-or-Buy- und Wachstumsentscheidung.
Das Wichtigste in Kürze
- gMSB = grundzuständig, meist der Netzbetreiber; trägt die Rollout-Pflicht.
- wMSB = wettbewerblich, frei beauftragbar, auch netzgebietsübergreifend.
- Der Wechsel läuft über die Prozesse des Messwesens (WiM).
- Für Stadtwerke ist der wMSB-Status eine strategische Option.