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wMSB werden: Chancen und Anforderungen

Der Messstellenbetrieb ist seit dem MsbG ein eigener Wettbewerbsmarkt: Anschlussnutzer dürfen ihren Messstellenbetreiber frei wählen. Wer als wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) antritt, kann über das eigene Netzgebiet hinaus wachsen, übernimmt aber Pflichten, die sonst der Grundzuständige trägt. Dieser Beitrag ordnet Chancen, Anforderungen und Wirtschaftlichkeit nüchtern ein.

gMSB und wMSB: zwei Ausprägungen, fast ein Pflichtenheft

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) kennt zwei Varianten derselben Marktrolle. Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist kraft Gesetzes für alle Messstellen in seinem Netzgebiet zuständig, solange niemand anderes gewählt wird; in der Regel nimmt der Verteilnetzbetreiber diese Aufgabe wahr. Der wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) wird dagegen aktiv beauftragt: nach § 5 MsbG durch den Anschlussnutzer oder nach § 6 MsbG gebündelt durch den Anschlussnehmer für eine ganze Liegenschaft.

Die technischen und prozessualen Pflichten sind dabei weitgehend identisch. Auch der wMSB muss eichrechtskonform messen, die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) bedienen und Messwerte fristgerecht an die Marktpartner verteilen. Die Abgrenzung im Detail erklärt der Beitrag Grundzuständiger vs. wettbewerblicher MSB.

KriteriumgMSBwMSB
ZuständigkeitKraft Gesetzes, ohne VertragNur auf Beauftragung (§ 5 / § 6 MsbG)
GebietEigenes NetzgebietBundesweit, netzunabhängig
EntgeltePreisobergrenzen (POG) als harte GrenzeVertraglich frei vereinbar
EinbauquotenPflichtquoten nach § 45 MsbGKeine gesetzlichen Quoten
KundenbeziehungGesetzliches SchuldverhältnisMessstellenvertrag

Die Chancen: wo das Geschäft wirklich liegt

Im Massengeschäft mit einzelnen Haushaltskunden ist der Spielraum klein: Die Preisobergrenzen des gMSB wirken faktisch als Preisanker, und die Wechselbereitschaft beim Messstellenbetrieb ist gering. Interessant wird der wMSB dort, wo sich Messstellen bündeln lassen: Wohnungswirtschaft über das Liegenschaftsmodell des § 6 MsbG (inklusive Bündelung mit Submetering), Filialisten und Gewerbekunden mit vielen Standorten, Erzeugungsanlagen sowie steuerbare Einrichtungen nach § 14a EnWG.

Dazu kommen Mehrwertdienste oberhalb der reinen Messung: Steuerung über die CLS-Schnittstelle, Visualisierung und Energiedaten-Services, Messkonzepte für Mieterstrom und die Datenbasis für dynamische Tarife. Für Stadtwerke ist zudem die Kundenbindung ein realer Faktor: Wer die Messstelle betreibt, hält die technische Schnittstelle zum Kunden.

Ein wMSB verdient selten am einzelnen Zähler. Er verdient an Verbundeffekten: viele Messstellen je Kunde und mehrere Dienste je Messstelle.

Anforderung 1: Zertifizierung und IT-Sicherheit

Wer die Gateway-Administration (GWA) selbst betreiben will, braucht eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz und muss die Anforderungen der BSI-Richtlinie TR-03109-6 erfüllen. Aufbau des Sicherheitsmanagements, Audit und Zertifikat sind ein eigenes Projekt, das erfahrungsgemäß deutlich über ein Jahr dauert. Die meisten neuen wMSB kaufen die GWA deshalb als Dienstleistung ein.

Auch ohne eigene GWA-Rolle bleiben Pflichten: Das MsbG verlangt von jedem Messstellenbetreiber Fachkunde, Zuverlässigkeit und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, inklusive eines belastbaren Informationssicherheits-Managements für die eigenen Systeme und Datenflüsse.

Anforderung 2: Systeme und Marktkommunikation

Der wMSB tritt als eigene Marktrolle mit eigener Marktpartner-ID auf und muss die volle Marktkommunikation bedienen: WiM-Prozesse für Zuordnung und Gerätewechsel, Stammdatenaustausch per UTILMD und Messwertverteilung per MSCONS, jeweils über den Pflicht-Übertragungsweg AS4. Dazu kommen ein Gerätemanagement für Zähler und Gateways, ein Meter Data Management für Plausibilisierung und Ersatzwerte sowie eine Abrechnungsstrecke für die Messentgelte.

Anforderung 3: Prozesse, Personal, Abrechnung

Unterschätzt wird regelmäßig der operative Unterbau: Gerätelogistik und Terminierung der Einbauten, Monteurskapazität (eigen oder über Partner), Klärfallbearbeitung in der Marktkommunikation und die Abrechnung des Messstellenbetriebs gegenüber Anschlussnutzern oder gebündelt über den Lieferanten. Jeder dieser Prozesse muss vom ersten Tag an funktionieren, denn Fristverletzungen fallen sofort bei den Marktpartnern auf.

Wirtschaftlichkeit: erst rechnen, dann bauen

Die Stückkostenrechnung entscheidet: Gerätekosten und Einbau, GWA-Entgelt, Marktkommunikations- und IT-Betrieb, Kapitalbindung über die Eichgültigkeit hinweg, dagegen die erzielbaren Entgelte und Zusatzerlöse. Fixkosten für Systeme und Zertifizierung verteilen sich nur über Menge; ohne ein klar umrissenes Bündelportfolio trägt der Overhead selten. Der realistische Weg sieht so aus:

  1. Business Case und Zielsegmente definieren: Welche Kundengruppen, welche Messstellenzahl in drei Jahren, welche Zusatzdienste?
  2. Make-or-Buy für die GWA entscheiden, denn daran hängen Zertifizierungsaufwand und Zeitplan.
  3. Marktrolle anmelden: Marktpartner-ID beantragen, Kommunikationsverbindungen und Zertifikate für AS4 aufbauen.
  4. Systeme und Prozesse aufsetzen und in Marktpartnertests nachweisen: WiM, UTILMD, MSCONS, Abrechnung.
  5. Pilotportfolio betreiben, Prozesskosten messen und erst danach skalieren.

Häufige Fragen

Nur, wenn er die Gateway-Administration selbst betreibt. Wird die GWA als Dienstleistung eingekauft, liegt die Zertifizierungspflicht beim Dienstleister; eigene Anforderungen an Fachkunde und Informationssicherheit bleiben aber bestehen.
Nein. Die POG des MsbG binden den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Der wMSB vereinbart seine Entgelte vertraglich frei, muss sich am Markt aber an den POG als Referenzpreis messen lassen.
Vor allem für Anbieter mit Bündelpotenzial: Wohnungswirtschaft über das Liegenschaftsmodell, Filialisten, Erzeugungs- und § 14a-Portfolios. Das Einzelkundengeschäft im Haushaltssegment trägt die Fixkosten selten.
Mit eingekaufter GWA sind zwölf bis 18 Monate bis zum Pilotbetrieb realistisch; mit eigener GWA-Zertifizierung deutlich länger. Treiber sind Marktpartnertests, Systemintegration und der Aufbau der Einbauorganisation.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der wMSB betreibt Messstellen auf Beauftragung, bundesweit und netzunabhängig; die Prozesspflichten entsprechen weitgehend denen des gMSB.
  • Entgelte sind vertraglich frei, die POG des gMSB wirken aber als Preisanker.
  • Das Geschäft liegt in Bündelportfolios und Mehrwertdiensten (§ 6 MsbG, § 14a EnWG, CLS), nicht im Einzelzähler.
  • Eigene Gateway-Administration erfordert ISO-27001-Zertifizierung nach BSI-Vorgaben; Einkauf ist der übliche Startweg.
  • Vor dem Aufbau steht die Stückkostenrechnung: Fixkosten tragen sich nur über ein klares Mengengerüst.

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