Bei profilbilanzierten Kunden weicht die bilanzierte von der tatsächlich gemessenen Menge ab. Die Mehr-/Mindermengenabrechnung (MMMA) gleicht diese Differenz finanziell zwischen Netzbetreiber und Lieferant aus. Dieser Beitrag erklärt die Mechanik, den bundeseinheitlichen Preis, die Fristen und die typischen Klärfälle.
Wie die Differenz entsteht
Kunden mit Standardlastprofil (SLP) werden unterjährig nicht mit ihrem realen Verbrauch bilanziert, sondern mit einem Profil: Der Netzbetreiber allokiert die prognostizierte Menge in den Bilanzkreis des Lieferanten. Erst die Ablesung zeigt, was tatsächlich durch den Zähler ging. Die Differenz zwischen bilanzierter und gemessener Menge ist die Mehr- beziehungsweise Mindermenge.
Bilanziell ist diese Differenz längst ausgeglichen, wenn abgerechnet wird: Sie landet im Differenzbilanzkreis des Netzbetreibers und wird dort als Ausgleichsenergie behandelt, nach den Prozessen der MaBiS. Was fehlt, ist der finanzielle Ausgleich je Marktlokation zwischen Netzbetreiber und Lieferant, und genau den leistet die MMMA. Sie ist also die nachgelagerte Geldseite einer bereits geschlossenen Energiebilanz.
Die Mechanik: Wer zahlt an wen?
Die Rechenregel aus dem Branchenleitfaden von BDEW, VKU und GEODE ist einfach: Mehr-/Mindermenge = bilanzierte Menge minus gemessene Menge. Das Vorzeichen bestimmt die Richtung der Zahlung:
| Konstellation | Bezeichnung | Folge |
|---|---|---|
| Bilanzierte Menge größer als gemessene Menge | Mehrmenge | Guthaben des Lieferanten: Der Netzbetreiber vergütet die zu viel bilanzierte Menge |
| Gemessene Menge größer als bilanzierte Menge | Mindermenge | Forderung des Netzbetreibers: Der Lieferant zahlt die zu wenig bilanzierte Menge nach |
Anschaulich: Bei einer Mindermenge hat der Kunde mehr verbraucht, als der Lieferant über seinen Bilanzkreis beschafft hat; die Differenz hat faktisch der Netzbetreiber über seinen Differenzbilanzkreis getragen und holt sich den Gegenwert zurück. Bei einer Mehrmenge ist es umgekehrt. Abgerechnet wird marktlokationsscharf, für Entnahme- wie für Einspeisestellen.
Der Preis: bundeseinheitlich und symmetrisch
Bewertet wird die Menge nicht mit dem Vertragspreis des Lieferanten, sondern mit einem einheitlichen Mehr-/Mindermengenpreis auf Basis monatlicher Marktpreise. Er ist symmetrisch, gilt also identisch für Mehr- und Mindermengen, und wird als gleitender Zwölfmonatsmittelwert gebildet: Der Preis für einen Anwendungsmonat wird im Kalkulationsmonat davor ermittelt und für Strom bis zum zehnten Werktag veröffentlicht. Maßgeblich ist der Preis des Monats, in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet.
Diese Konstruktion nimmt dem Verfahren die Spekulation: Weder Netzbetreiber noch Lieferant können sich durch geschickte Mengenverschiebung besserstellen, und Preisspitzen einzelner Monate werden geglättet.
Ablauf und Fristen
- Mengenermittlung Nach der Ablesung ermittelt der Netzbetreiber je Marktlokation die gemessene Menge des Zeitraums; die Netznutzungsabrechnung ist Vorbedingung der MMMA.
- Übermittlung der bilanzierten Menge Der Netzbetreiber teilt dem Lieferanten die bilanzierte Menge kWh-genau mit, per MSCONS in der Marktkommunikation.
- Rechnungsstellung Die Mehr-/Mindermengenrechnung (INVOIC) folgt spätestens zehn Werktage nach der bilanzierten Menge. Für Strom gilt: frühestens nach Ablauf des 30. Werktags nach Ende des Monats, in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet, spätestens 22 Werktage nach Ende der MaBiS-Clearingfrist.
- Prüfung und Avis Der Lieferant prüft gegen die eigene Mengenermittlung und antwortet mit Zahlungs- oder Nichtzahlungsavis (REMADV).
- Korrektur Ändern sich Mengen nachträglich, wird die Rechnung storniert und neu versendet.
Typische Klärfälle
In der Praxis entsteht der Aufwand selten durch die Rechenregel, sondern durch die Datenlage. Die häufigsten Muster: Der Lieferant kommt mit eigener Mengenermittlung auf andere Werte als der Netzbetreiber, etwa weil Ersatzwerte oder korrigierte Zählerstände nur auf einer Seite angekommen sind. Asynchrone Zeiträume bei Ein- und Auszug, wenn Netznutzungs- und Bilanzierungszeitraum nicht deckungsgleich sind. Rückwirkende Stammdatenänderungen, die die bilanzierte Menge nachträglich verschieben. Und Rechnungen ohne zuvor übermittelte bilanzierte Menge, die der Lieferant nicht nachvollziehen kann.
Wer die Klärfallquote senken will, setzt vor der Rechnung an: konsistente Messwertverarbeitung, vollständige MSCONS-Strecken in beide Richtungen und ein systematischer Abgleich der bilanzierten Mengen gegen die eigene Bilanzierungssicht, bevor das Avis fällig wird.
Auslaufmodell mit langem Atem
Mit dem Smart-Meter-Rollout werden immer mehr Marktlokationen viertelstundenscharf gemessen und bilanziert; wo die reale Zeitreihe in den Bilanzkreis einfließt, entfällt die klassische Profilabweichung. Das Verfahren verliert damit langfristig an Breite, bleibt aber für den großen Bestand profilbilanzierter Marktlokationen auf Jahre hinaus Alltag (Stand: Juli 2026).
Die Mehr-/Mindermengenabrechnung ist keine zweite Energieabrechnung, sondern die Geldseite einer bereits geschlossenen Bilanz: Wer die Mengen sauber führt, hat mit ihr wenig Arbeit.
Häufige Fragen
Das Wichtigste in Kürze
- Die MMMA gleicht die Differenz zwischen bilanzierter und gemessener Menge finanziell zwischen Netzbetreiber und Lieferant aus, marktlokationsscharf.
- Mehrmenge (bilanziert größer als gemessen): Guthaben des Lieferanten. Mindermenge (gemessen größer als bilanziert): Forderung des Netzbetreibers.
- Bewertet wird mit einem bundeseinheitlichen, symmetrischen Preis aus monatlichen Marktpreisen im Zwölfmonatsmittel.
- Prozesskette: bilanzierte Menge (MSCONS), Rechnung (INVOIC), Zahlungs-/Nichtzahlungsavis (REMADV), bei Mengenänderung Storno und Neuversand.
- Klärfälle entstehen vor allem durch Ersatzwerte, asynchrone Zeiträume und rückwirkende Änderungen; saubere Mengenführung senkt die Quote.