MaBiS steht für die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom: eine Festlegung der Bundesnetzagentur, die regelt, wie aus Millionen einzelner Messwerte die monatliche Abrechnung der Bilanzkreise wird. Dieser Beitrag erklärt die Mechanik dahinter, von der Deklaration über die Aggregation zu Summenzeitreihen bis zu den Korrekturstufen, und ordnet ein, was der geplante MaBiS-Hub daran ändern wird.
Warum es MaBiS gibt
Das Stromsystem kennt keinen Puffer: Einspeisung und Entnahme müssen jederzeit im Gleichgewicht sein. Kaufmännisch wird dieses Gleichgewicht über Bilanzkreise organisiert, virtuelle Energiemengenkonten, in denen jede Marktlokation genau einem Bilanzkreis zugeordnet ist. Weicht die tatsächliche Entnahme von der beschafften Menge ab, entsteht Ausgleichsenergie, die der Bilanzkreisverantwortliche bezahlen muss.
Damit diese Abrechnung bundesweit einheitlich funktioniert, hat die Bundesnetzagentur die MaBiS 2009 mit dem Beschluss BK6-07-002 festgelegt; seit Juni 2011 ist sie für alle Marktteilnehmer verbindlich. Sie definiert Geschäftsprozesse, Fristen und Nachrichtenformate rund um die Bilanzkreisabrechnung Strom und ist damit neben GPKE und WiM eine der zentralen Prozesswelten der Marktkommunikation.
Die Rollen und ihre Aufgaben
Vier Rollen tragen die MaBiS:
- Netzbetreiber (NB): aggregiert die Messwerte und Profile seines Netzgebiets zu bilanzkreisscharfen Summenzeitreihen und liefert sie an den Bilanzkoordinator.
- Bilanzkreisverantwortlicher (BKV): führt den Bilanzkreis, verantwortet den Ausgleich von Einspeisung und Entnahme und trägt die Kosten der Ausgleichsenergie.
- Bilanzkoordinator (BIKO): der Übertragungsnetzbetreiber der jeweiligen Regelzone; er prüft die gelieferten Zeitreihen und führt die Bilanzkreisabrechnung durch.
- Lieferant (LF): ordnet seine Marktlokationen über die Kundenprozesse einem Bilanzkreis zu und kontrolliert die Zuordnungslisten des Netzbetreibers.
Wie die beiden Bilanzkreisrollen zusammenspielen, vertieft der Beitrag BKV und BIKO: zwei Rollen rund um den Bilanzkreis.
Deklaration: die Zuordnung vor dem Liefermonat
Bevor ein Liefermonat bilanziert werden kann, muss eindeutig feststehen, welche Marktlokation zu welchem Bilanzkreis gehört. Diese Zuordnung entsteht in den Kundenprozessen, etwa bei An- und Abmeldungen nach GPKE, und wird in der MaBiS gegengeprüft: Der Netzbetreiber stellt dem Lieferanten monatlich eine Zuordnungsliste bereit, die bis zum 16. Werktag des Vormonats vorliegen muss. Parallel wird gegenüber dem BIKO deklariert, welche Bilanzierungsgebiete und Zeitreihen in die Abrechnung eingehen.
Diese Deklarationsphase ist der unterschätzte Teil der MaBiS: Diskrepanzen, die hier nicht auffallen, wandern als Differenzen in die Abrechnung und müssen später aufwendig geklärt werden.
Aggregation: von Messwerten zur Summenzeitreihe
Grundlage der Bilanzierung sind zwei Welten von Messdaten: Bei leistungsgemessenen Marktlokationen liegt ein echter Viertelstunden-Lastgang vor, bei kleineren Abnahmestellen ersetzt ein Standardlastprofil die Messung. Den Unterschied erklärt der Beitrag Lastgang (RLM) vs. Standardlastprofil (SLP).
Aus diesen Grundlagen bildet der Netzbetreiber je Bilanzkreis und Bilanzierungsgebiet die Bilanzkreissummenzeitreihen (BKSZR) und versendet sie als MSCONS-Nachrichten an den BIKO. Zuordnungslisten laufen über UTILMD, Status- und Clearingmeldungen über Nachrichtentypen wie ORDERS und IFTSTA. Seit der Marktkommunikation 2020 liegt die Aggregationsverantwortung für Marktlokationen mit intelligentem Messsystem beim Übertragungsnetzbetreiber; die MaBiS unterscheidet dafür Zeitreihenkategorien, die teils monatlich vom Netzbetreiber, teils monatlich oder täglich vom ÜNB gebildet werden.
Abrechnung und Korrekturstufen
Der BIKO saldiert je Bilanzkreis und Viertelstunde alle Summenzeitreihen und bewertet die Differenz mit dem Ausgleichsenergiepreis (reBAP). Weil Messwerte nachlaufen und Fehler passieren, ist die Abrechnung bewusst mehrstufig angelegt:
| Stufe | Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|---|
| Deklaration | vor dem Liefermonat | Zuordnung der Marktlokationen zu Bilanzkreisen; Zuordnungsliste bis zum 16. Werktag des Vormonats |
| Datenbereitstellung | nach dem Liefermonat | NB und ÜNB liefern Summenzeitreihen per MSCONS an den BIKO, der Eingang und Plausibilität quittiert |
| Bilanzkreisabrechnung | wenige Monate nach dem Liefermonat | erste verbindliche Abrechnung der Ausgleichsenergie je Bilanzkreis |
| Korrekturbilanzkreisabrechnung | bis 8 Monate nach der ersten Bilanzierung | korrigierte Zeitreihen können jederzeit nachgereicht werden |
| Deltazeitreihen | bis zu 3 Jahre | Spätkorrekturen zwischen NB und ÜNB über Deltazeitreihenüberträge |
Differenzen zwischen der bilanzierten und der tatsächlich gemessenen Menge werden zusätzlich in einem eigenen Mechanismus zwischen Netzbetreiber und Lieferant ausgeglichen: der Mehr-/Mindermengenabrechnung.
Wo Klärfälle entstehen
Klärfälle entstehen fast immer an denselben Stellen: Marktlokationen sind falsch oder doppelt zugeordnet, Zeitreihen fehlen oder kommen zu spät, Stammdaten von Netzbetreiber und Lieferant passen nicht zusammen, oder Ersatzwerte weichen stark von später eintreffenden Messwerten ab. Jede ungeklärte Differenz ist dabei mehr als Verwaltungsaufwand: Sie verschiebt Ausgleichsenergiekosten zwischen den Beteiligten.
MaBiS ist die Brücke zwischen Messwert und Bilanzkreis – der Ort, an dem sich Datenqualität unmittelbar in Euro übersetzt.
Wer wiederkehrende Differenzen reduzieren will, setzt deshalb vor der Aggregation an: bei der Stammdatenqualität in der Marktkommunikation und der Datenqualität im EDM.
Ausblick: der MaBiS-Hub
Die beschriebene Mechanik ist dezentral: Rund 850 Verteilnetzbetreiber aggregieren jeweils ihr eigenes Netzgebiet. Genau das steht zur Disposition. Im Festlegungsverfahren BK6-24-210 plant die Bundesnetzagentur eine zentrale Plattform der vier Übertragungsnetzbetreiber, die Messwerte künftig zentral entgegennimmt, pseudonymisiert verarbeitet und die Bilanzkreisabrechnung bündelt. Das im Verfahren diskutierte Einführungsszenario sieht den Produktivstart zum 01.10.2029 vor; die finale Festlegung steht noch aus (Stand: Juli 2026).
Für die Praxis heißt das: Die heutige MaBiS-Strecke bleibt auf Jahre betriebspflichtig, aber Neuinvestitionen in dezentrale Aggregationslogik gehören auf den Prüfstand. Verfahren, Zeitplan und Systemfolgen bündelt der Beitrag MaBiS-Hub erklärt: die zentrale Bilanzierungsplattform kommt.
Häufige Fragen
Das Wichtigste in Kürze
- MaBiS regelt die Bilanzkreisabrechnung Strom: verbindlich seit Juni 2011, festgelegt von der Bundesnetzagentur (BK6-07-002).
- Netzbetreiber aggregieren Lastgänge und Profile zu Bilanzkreissummenzeitreihen und melden sie per MSCONS an den BIKO; Zuordnungslisten sichern die Deklaration vor dem Liefermonat.
- Die Abrechnung ist mehrstufig: Bilanzkreisabrechnung, Korrekturbilanzkreisabrechnung mit korrigierten Zeitreihen bis 8 Monate, Deltazeitreihen bis zu 3 Jahre.
- Klärfälle entstehen vor allem durch Zuordnungsfehler, fehlende Zeitreihen und inkonsistente Stammdaten; jede Differenz verschiebt Ausgleichsenergiekosten.
- Mit dem MaBiS-Hub (Verfahren BK6-24-210, diskutierter Produktivstart 01.10.2029, Festlegung offen) soll die dezentrale Aggregation durch eine zentrale ÜNB-Plattform abgelöst werden.