Nicht jeder Verbraucher wird gleich gemessen und bilanziert. RLM und SLP stehen für zwei grundverschiedene Verfahren der Mengenermittlung, mit direkten Folgen für Abrechnung, Bilanzkreis und Ausgleichsenergie. Dieser Beitrag erklärt beide Welten im Detail, ordnet die neuen BDEW-Profile ab 2026 ein und zeigt, warum der Smart-Meter-Rollout die alte Grenze auflöst.
Registrierende Leistungsmessung (RLM): das gemessene Ist
Bei der RLM wird der tatsächliche Verbrauch fortlaufend gemessen und als Lastgang aufgezeichnet: im Strom als Leistungsmittelwert je Viertelstunde, im Gas je Stunde. Das ergibt 96 Werte pro Tag und Marktlokation im Strom, ein exaktes Bild des Verbrauchsverlaufs. Diese Werte gehen als gemessene Größen direkt in die Bilanzierung ein und werden typischerweise werktäglich per MSCONS an die berechtigten Marktpartner verteilt.
RLM gilt klassisch für größere Abnahmestellen: im Strom ab rund 100.000 kWh Jahresverbrauch, im Gas ab rund 1,5 Mio. kWh. Unterhalb dieser Schwellen wäre der Aufwand für Messung, Übertragung und Verarbeitung historisch unverhältnismäßig gewesen. Genau dieses Argument erodiert gerade, dazu unten mehr.
Standardlastprofil (SLP): der typisierte Verlauf
Für Haushalte und kleine Gewerbe wird der Verbrauchsverlauf nicht gemessen, sondern über ein Standardlastprofil angenähert: einen typisierten Viertelstundenverlauf, der das Verhalten einer ganzen Kundengruppe abbildet. Rechtsgrundlage ist § 12 StromNZV, die Zuordnung des Profils übernimmt der Netzbetreiber. Verbreitet sind die BDEW-Profile, etwa H0 für Haushalte, G0 bis G6 für Gewerbe und L0 bis L2 für Landwirtschaft. Das Haushaltsprofil wird zusätzlich über eine Dynamisierungsfunktion (ein Polynom 4. Grades) tagesgenau über das Jahr skaliert.
Bei der Anwendung unterscheiden Netzbetreiber zwei Verfahren:
- Synthetisches Verfahren: Der Verbrauch jeder SLP-Marktlokation wird aus Jahresverbrauchsprognose mal Profilwert errechnet. Einfach, transparent, aber Abweichungen zum realen Netzverlauf landen im Differenzbilanzkreis des Netzbetreibers.
- Analytisches Verfahren: Der reale Netzlastverlauf wird gemessen, die RLM-Mengen und Verluste werden abgezogen, der Rest wird über die Profile auf die SLP-Kunden verteilt. Genauer am Netz-Ist, aber aufwendiger und schwerer nachzuvollziehen.
Neu ab 01.01.2026: die 25er-Profilfamilie
Die klassischen Profile stammen aus den 1990er-Jahren und bilden weder Photovoltaik noch verändertes Verbrauchsverhalten ab. Der BDEW hat deshalb neue Standardlastprofile auf Datenbasis 2018 bis 2023 veröffentlicht, anwendbar ab dem 01.01.2026: H25 (Haushalt), G25 (Gewerbe) und L25 (Landwirtschaft) als Nachfolger von H0, G0 und L0, dazu erstmals P25 für Haushalte mit PV-Anlage und S25 für Haushalte mit PV-Anlage und Batteriespeicher. Für EDM-Teams heißt das: Profilzuordnungen prüfen, Stammdatenprozesse für die PV-Erkennung schärfen und die Umstellung mit der Jahresverbrauchsprognose sauber synchronisieren.
Der direkte Vergleich
| RLM | SLP | |
|---|---|---|
| Messung | viertelstündlicher Lastgang (Gas: stündlich) | Zählerstand plus typisiertes Profil |
| Typischer Bereich | Strom über ~100.000 kWh/Jahr, Gas über ~1,5 Mio. kWh/Jahr | darunter |
| Bilanzierung | gemessen, direkt bilanzkreiswirksam | profilbasiert, prognostisch |
| Datenvolumen | 96 Werte/Tag und Marktlokation (Strom) | 1 Zählerstand pro Abrechnungsperiode |
| Ausgleich der Abweichung | entfällt (Ist = Bilanzierungswert) | Mehr-/Mindermengenabrechnung |
| Typische Profile | keine | H0/H25, G0–G6/G25, L0–L2/L25, P25, S25 |
Die Folge für die Bilanzierung
RLM-Mengen fließen als gemessene Werte in den Bilanzkreis; Abweichungen zwischen Beschaffung und Ist schlagen dort unmittelbar als Ausgleichsenergie auf. Bei SLP wird mit dem Profil bilanziert: Der Lieferant beschafft nach Profil, und die Differenz zwischen Profilmenge und tatsächlich gemessenem Verbrauch wird nachgelagert über die Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen Netzbetreiber und Lieferant ausgeglichen. Die Profilgüte entscheidet damit direkt, wie viel Abweichung im Differenzbilanzkreis des Netzbetreibers aufläuft.
RLM misst, SLP unterstellt: Je mehr Marktlokationen vom unterstellten in den gemessenen Verlauf wechseln, desto ehrlicher wird die Bilanzierung.
Wie der iMSys-Rollout die Grenze auflöst
Ein intelligentes Messsystem zeichnet auch bei Kleinkunden den Zählerstand im Viertelstundenraster auf, als sogenannten Zählerstandsgang. Damit lässt sich eine Haushalts-Marktlokation technisch genauso granular bilanzieren wie ein RLM-Kunde, ohne die alte Verbrauchsgrenze. Die Marktregeln vollziehen das schrittweise nach: Die Bilanzierung auf Basis viertelstündlicher iMSys-Werte gewinnt an Gewicht, und die starre RLM/SLP-Grenze wird durchlässig.
Getrieben wird das auch kommerziell: Dynamische Tarife, die Lieferanten seit 2025 anbieten müssen, sind nur mit echten Viertelstundenwerten verursachungsgerecht abrechenbar. Für EDM-Systeme bedeutet der Wandel vor allem Volumen: Jede umgestellte Marktlokation bringt rund 35.000 Werte pro Jahr statt eines Jahreszählerstands. Prozesse, die auf manuelle Nacharbeit gebaut sind, skalieren damit nicht mehr.
Häufige Fragen
Das Wichtigste in Kürze
- RLM = viertelstündliche Lastgangmessung des realen Verbrauchs (Gas: stündlich), direkt bilanzkreiswirksam.
- SLP = typisierter Verbrauchsverlauf nach § 12 StromNZV für kleine Abnahmestellen; synthetisches oder analytisches Verfahren.
- Klassische Grenzen: rund 100.000 kWh/Jahr im Strom, rund 1,5 Mio. kWh/Jahr im Gas.
- Ab 01.01.2026 gelten die neuen BDEW-Profile H25, G25, L25 sowie P25 (PV) und S25 (PV plus Speicher).
- Der iMSys-Rollout macht die RLM/SLP-Grenze durchlässig: Zählerstandsgänge bringen Viertelstundenwerte auch für Kleinkunden.