Smart Metering5 Min. Lesezeitvon Bluu Energy

iMSys-Kosten & Preisobergrenzen (POG)

Was darf ein intelligentes Messsystem (iMSys) kosten? Das MsbG deckelt die jährlichen Entgelte des grundzuständigen Messstellenbetreibers über Preisobergrenzen (POG) und verteilt die Kosten seit dem GNDEW auf zwei Schultern: Anschlussnutzer und Netzbetreiber. Dieser Beitrag erklärt die Systematik, die aktuellen Beträge und die Folgen für Abrechnung und Wirtschaftlichkeit.

Warum es Preisobergrenzen gibt

Der Rollout ist gesetzlich verpflichtend, der Anschlussnutzer kann sich dem Einbau also nicht entziehen. Als Gegengewicht begrenzt § 30 MsbG, was ihm der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) jährlich in Rechnung stellen darf. Die POG umfasst dabei das Gesamtpaket: Gerät, Einbau, Betrieb, Gateway-Administration und Datenübertragung. Einmalige Zusatzentgelte für den Standardeinbau sind nicht vorgesehen.

Wichtig für die Einordnung: Die POG binden nur den gMSB. Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber vereinbart seine Entgelte vertraglich frei, muss sich am Markt aber an den POG als Referenz messen lassen.

Die GNDEW-Systematik: zwei Zahler je Messstelle

Bis zum GNDEW trug der Anschlussnutzer die POG allein. Seit der Neuordnung teilt das Gesetz die Kosten: Der Anschlussnutzer zahlt einen gedeckelten Sockelbetrag, der Netzbetreiber übernimmt in den Pflichtfallgruppen zusätzlich einen festen Anteil von 80 Euro pro Jahr. Die Begründung ist fachlich sauber: Der Netzbetreiber profitiert von den Netzzustands- und Steuerungsdaten des iMSys, also beteiligt er sich an dessen Finanzierung. Seinen Anteil wälzt er über die Netzentgelte auf die Allgemeinheit.

Die Beträge wurden mit der MsbG-Novelle Anfang 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 angehoben. Es gilt folgende Staffel (Stand: Juli 2026, brutto pro Jahr):

FallgruppeAnschlussnutzer max.Netzbetreiber-Anteil
Optionaler Einbau bis 6.000 kWh (Wunsch/agiler Rollout)30 €30 €
6.001–10.000 kWh40 €80 €
10.001–20.000 kWh, § 14a-Anlagen, Erzeuger 7–15 kW50 €80 €
20.001–50.000 kWh bzw. über 15–25 kW110 €80 €
50.001–100.000 kWh bzw. über 25–100 kW140 €80 €
Über 100.000 kWh bzw. über 100 kWindividuell vereinbart80 €

Auffällig ist die 50-Euro-Gruppe: Wer eine Wärmepumpe oder Wallbox nach § 14a EnWG betreibt oder eine Erzeugungsanlage zwischen 7 und 15 kW, fällt unabhängig vom Verbrauch in diese Fallgruppe. Genau hier läuft der Rollout am schnellsten, weil Steuerbarkeit den größten Systemnutzen bringt.

Sonderfälle und Zuschläge

Für die moderne Messeinrichtung (mME) ohne Gateway gilt nach § 32 MsbG eine eigene Obergrenze von 25 Euro jährlich. Werden über ein Smart Meter Gateway weitere moderne Messeinrichtungen mit angebunden, etwa der Gaszähler im Mehrspartenhaushalt, darf der gMSB je zusätzlicher mME einen Aufschlag von 20 Euro berechnen. Für Steuerungseinrichtungen am Netzanschlusspunkt sieht die Novelle im Zuge des Steuerungs-Rollouts zusätzliche Entgeltgrenzen von jeweils bis zu 50 Euro jährlich vor. Den Unterschied der Gerätewelten erklärt der Beitrag iMSys vs. moderne Messeinrichtung.

Was das für die Abrechnung bedeutet

Aus einer Messstelle werden zwei Rechnungsströme: das Entgelt gegenüber dem Anschlussnutzer (direkt oder über den Lieferanten abgewickelt) und der Netzbetreiber-Anteil gegenüber dem Netzbetreiber. Das Abrechnungssystem muss dafür die Fallgruppe je Zählpunkt korrekt herleiten, aus Verbrauchshistorie, Anlagenmerkmalen und § 14a-Status, und bei jeder Änderung neu bewerten. In der Praxis entstehen die meisten Fehler nicht in der Rechnung selbst, sondern in dieser Einstufung: veraltete Verbrauchswerte, fehlende Anlagenkennzeichen, nicht nachgezogene Gerätewechsel.

Was das für die Wirtschaftlichkeit bedeutet

Die POG wirken wie ein regulierter Festpreis: Die Erlösseite steht, gesteuert wird ausschließlich über die Kosten. Ein gMSB muss Einbau, Gateway-Administration, Messwertverarbeitung und Klärfallbearbeitung so weit automatisieren, dass die Vollkosten je Messstelle unter der Summe aus Anschlussnutzer-Entgelt und Netzbetreiber-Anteil bleiben. Besonders für kleinere Stadtwerke heißt das: Jeder manuelle Prozessschritt pro Gerät und Jahr frisst direkt Marge, die sich nicht über Preise zurückholen lässt.

Die POG verwandeln den Messstellenbetrieb in ein reines Prozesskosten-Geschäft: Wer je Messstelle weniger Handarbeit braucht, gewinnt.

Häufige Fragen

Im Pflichtfall zwischen 6.001 und 10.000 kWh Jahresverbrauch zahlt der Anschlussnutzer maximal 40 Euro brutto pro Jahr. Wer unter 6.000 kWh liegt und das iMSys auf Wunsch erhält, zahlt maximal 30 Euro jährlich (Stand: Juli 2026).
In den Pflichtfallgruppen trägt der Netzbetreiber einen gesetzlichen Anteil von 80 Euro pro Jahr, beim Wunscheinbau bis zu 30 Euro. Diesen Anteil refinanziert er über die Netzentgelte, weil er die Netz- und Steuerungsdaten des iMSys nutzt.
Nein. Die POG binden nur den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Wettbewerbliche MSB vereinbaren ihre Entgelte frei per Messstellenvertrag, orientieren sich in der Praxis aber an den POG.
Für die mME gilt eine eigene Obergrenze von 25 Euro brutto jährlich nach § 32 MsbG. Wird sie zusätzlich über ein vorhandenes Smart Meter Gateway angebunden, darf der gMSB je weiterer mME 20 Euro Aufschlag berechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die POG nach § 30 MsbG deckeln das Jahresentgelt des gMSB für das Gesamtpaket aus Gerät, Einbau, Betrieb und Datenübertragung.
  • Seit dem GNDEW zahlen zwei Parteien: gedeckelter Anschlussnutzer-Anteil plus 80 Euro Netzbetreiber-Anteil in den Pflichtfallgruppen.
  • Aktuelle Staffel (ab 1.1.2025): 30 bis 140 Euro für den Anschlussnutzer je nach Fallgruppe; § 14a-Anlagen und Erzeuger 7–15 kW liegen bei 50 Euro.
  • mME kostet maximal 25 Euro jährlich; Zuschläge gibt es für zusätzliche mME am Gateway und Steuerungseinrichtungen.
  • Für MSB sind die POG ein Festpreisregime: Wirtschaftlichkeit entsteht nur über automatisierte Prozesse und korrekte Fallgruppen-Einstufung.

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