Marktkommunikation6 Min. Lesezeitvon Bluu Team

WiM einfach erklärt: Wechselprozesse im Messwesen

Die GPKE regelt den Wechsel des Lieferanten, die WiM den des Messstellenbetreibers: Die Festlegung „Wechselprozesse im Messwesen" standardisiert, wie Messstellenbetrieb beginnt, endet und übergeben wird und wie Geräte gewechselt werden. Mit dem Smart-Meter-Rollout wird aus dem einstigen Randthema ein Massenprozess, der über Automatisierungsgrad und Klärfallquote entscheidet.

Warum es die WiM gibt

Seit der Liberalisierung des Messwesens ist der Messstellenbetrieb ein eigener Markt: Anschlussnutzer können ihren Messstellenbetreiber (MSB) frei wählen, heute geregelt im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Damit ein solcher Wechsel zwischen drei bis vier beteiligten Parteien zuverlässig funktioniert, braucht es dieselbe Standardisierung wie beim Lieferantenwechsel: definierte Prozesse, Nachrichten und Fristen.

Genau das leisten die Wechselprozesse im Messwesen, festgelegt von der Bundesnetzagentur in den Verfahren BK6-09-034 (Strom) und BK7-09-001 (Gas) und seit 2011 verbindlich. Die WiM ist damit neben GPKE, GeLi Gas und MaBiS eine der tragenden Prozesswelten der Marktkommunikation.

Die Rollenteilung im Messwesen

RolleAufgabe rund um die Messstelle
Messstellenbetreiber (MSB)baut Messtechnik ein, aus und um, betreibt sie, erfasst die Messwerte und verteilt sie seit der MaKo 2020 sternförmig an die berechtigten Empfänger
Netzbetreiber (NB)bestätigt Zuordnungen in den Wechselprozessen, benötigt Messwerte für Netznutzungsabrechnung und Bilanzierung und verantwortet die Anschlusssituation
Lieferant (LF)benötigt Messwerte für die Endkundenabrechnung und kann Messstellenverträge im Kundenauftrag mitbündeln
Anschlussnutzerwählt den MSB; ohne aktive Wahl bleibt der grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig

Zentral ist die Unterscheidung zwischen grundzuständigem und wettbewerblichem MSB: Der gMSB trägt die Einbaupflichten des MsbG, der wMSB tritt auf Kundenwunsch an seine Stelle. Die Details erklärt der Beitrag Grundzuständiger vs. wettbewerblicher MSB. Seit der Marktkommunikation 2020 ist der MSB zudem die Drehscheibe der Messwertverteilung: Er sendet die Werte direkt an Netzbetreiber, Lieferant und weitere Berechtigte, statt sie über den Netzbetreiber zu leiten.

Die Prozessfamilien der WiM

  • Beginn und Ende des Messstellenbetriebs: Übernahme oder Abgabe einer Messstelle, inklusive Prüfung und Bestätigung durch den Netzbetreiber.
  • Wechsel des Messstellenbetreibers: vom grundzuständigen zum wettbewerblichen MSB oder zwischen zwei wMSB, mit Kündigung, Anmeldung und definierten Antwortfristen.
  • Gerätewechsel und Geräteübernahme: Ein-, Aus- und Umbau von Zählern und Messsystemen; beim MSB-Wechsel kann der neue Betreiber Bestandsgeräte übernehmen oder eigene Technik einbauen.
  • Messwertübermittlung: Bereitstellung der Messdaten an die berechtigten Marktpartner in definierten Formaten und Fristen.
  • Störungsbearbeitung: Meldung und Behebung von Störungen an der Messeinrichtung.

Technisch laufen diese Prozesse über die bekannten EDIFACT-Nachrichtentypen: UTILMD für An- und Abmeldungen und Stammdatenänderungen, IFTSTA für Statusmeldungen etwa im Gerätewechsel, MSCONS für Messwerte, INVOIC und REMADV für die Abrechnung des Messstellenbetriebs sowie CONTRL und APERAK als Quittungen.

So läuft ein MSB-Wechsel ab

  1. Vertrag: Der Anschlussnutzer beauftragt einen wettbewerblichen MSB, oft gebündelt über ein Angebot des Lieferanten.
  2. Kündigung: Der neue MSB kündigt im Auftrag des Kunden den bestehenden Messstellenvertrag beim bisherigen Betreiber.
  3. Anmeldung: Der neue MSB meldet die Übernahme der Messstelle beim Netzbetreiber an; der prüft die Zuordnung und bestätigt oder lehnt fristgerecht ab.
  4. Geräteübernahme oder Gerätewechsel: Der neue MSB übernimmt die vorhandene Messtechnik oder tauscht sie; die geänderten Gerätestammdaten gehen an alle betroffenen Marktpartner.
  5. Regelbetrieb: Messwerterfassung und sternförmige Verteilung starten, der Messstellenbetrieb wird gegenüber dem Vertragspartner abgerechnet.

Der iMSys-Rollout macht die WiM zum Massenprozess

Mit dem MsbG von 2016 und dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW, 2023) ist der Einbau intelligenter Messsysteme Pflichtprogramm: unter anderem für Verbrauchsstellen über 6.000 kWh Jahresverbrauch und für steuerbare Anlagen nach §14a EnWG. Die Grundlagen erklärt der Beitrag MsbG & GNDEW: die gesetzlichen Grundlagen des Rollouts, den aktuellen Fahrplan der Beitrag Smart-Meter-Rollout: Stand & Zeitplan.

Für die WiM bedeutet das: Jeder Einbau eines intelligenten Messsystems ist ein Gerätewechsel mit vollständigem Prozessdurchlauf, von der Ankündigung über den Umbau bis zur Stammdatenänderungsmeldung an alle Partner. Was früher einige hundert Vorgänge pro Jahr waren, wird zur Taktstraße mit tausenden Fällen, und parallel steigt mit dem wMSB-Wettbewerb die Zahl der echten Betreiberwechsel. Manuelle Bearbeitung skaliert hier nicht; gefragt ist eine automatisierte Messwert- und Prozessverarbeitung.

Die WiM war lange ein Randprozess des Messwesens. Der Rollout macht sie zur Taktstraße, an der sich der Automatisierungsgrad eines Versorgers beweisen muss.

Woran WiM-Prozesse in der Praxis scheitern

Die häufigsten Klärfälle entstehen nicht in der Prozesslogik, sondern in den Daten: Zählernummern oder Wandlerdaten stimmen nach einem Gerätewechsel nicht mit dem Bestand des Marktpartners überein, die Zuordnung von Marktlokation und Messlokation ist inkonsistent, oder Einbautermine und Marktmeldungen laufen zeitlich auseinander. Wie die Kennungen zusammenhängen, zeigt der Beitrag MaLo-ID, MeLo-ID & MP-ID.

In SAP IS-U heißt das konkret: Geräteverwaltung, Ableseorganisation und Marktkommunikationsschicht müssen synchron bleiben. Wer Gerätewechsel systemseitig sauber abbildet und Stammdatenänderungen automatisiert versendet, hält die Klärfallquote auch bei steigendem Volumen stabil; die Grundlagen dazu vertieft der Beitrag zur Stammdatenqualität in der Marktkommunikation.

Häufige Fragen

Die Wechselprozesse im Messwesen standardisieren alle Marktprozesse rund um den Messstellenbetrieb: Beginn und Ende, Wechsel des Messstellenbetreibers, Gerätewechsel und Geräteübernahme, Messwertübermittlung und Störungsbearbeitung. Festgelegt wurden sie von der Bundesnetzagentur in den Verfahren BK6-09-034 (Strom) und BK7-09-001 (Gas).
Der Anschlussnutzer, also in der Regel der Strom- oder Gaskunde. Er kann statt des grundzuständigen MSB einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen; häufig bündeln Lieferanten solche Angebote. Ohne aktive Wahl bleibt der gMSB zuständig.
Vor allem UTILMD für An- und Abmeldungen sowie Stammdatenänderungen, IFTSTA für Statusmeldungen, MSCONS für Messwerte und INVOIC/REMADV für die Abrechnung des Messstellenbetriebs. CONTRL und APERAK quittieren Empfang und fachliche Verarbeitung.
Jeder Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems ist ein WiM-Gerätewechsel mit vollem Prozessdurchlauf und Stammdatenmeldungen an alle Partner. Das Mengengerüst vervielfacht sich dadurch, und ohne automatisierte Prozesse steigen Klärfälle und Bearbeitungsaufwand im gleichen Tempo.

Das Wichtigste in Kürze

  • WiM = Wechselprozesse im Messwesen: Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-09-034 Strom, BK7-09-001 Gas), verbindlich seit 2011.
  • Sie regelt Beginn, Ende und Wechsel des Messstellenbetriebs, Gerätewechsel und Geräteübernahme sowie Messwertübermittlung und Störungsbearbeitung.
  • Rollenteilung: Der MSB betreibt die Messstelle und verteilt Messwerte seit MaKo 2020 sternförmig; der Netzbetreiber bestätigt Zuordnungen; der Lieferant nutzt die Werte für die Abrechnung.
  • Der iMSys-Rollout macht jeden Pflichteinbau zum WiM-Gerätewechsel und vervielfacht das Prozessvolumen; Automatisierung wird zur Voraussetzung.
  • Häufigste Klärfallursache sind inkonsistente Geräte- und Lokationsstammdaten zwischen den Marktpartnern.

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